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RaumFabrik Durlach

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und mietweise Überlassung des Konferenzraumes An der RaumFabrik 1 (1. OG), 76227 Karlsruhe der Firma Raumfabrik Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG Durlach, An der Raumfabrik 33c, 76227 Karlsruhe. Sie sind Vertragsbestandteil des vom Veranstalter (Mieter) an die Raumfabrik (Vermieter) erteilten Auftrages.

    1. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Räumlichkeiten bestellt und die Bestellung zugesagt ist.
    2. Die ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Prozentsatz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis in diesem Verhältnis.
    3. Die vereinbarte Raummiete beinhaltet die Nutzung der technischen Einrichtungen (Beamer, Leinwand, mobile Pinnwand, W-LAN), Auf- und Abbau der gewünschten Bestuhlungsart sowie die Endreinigung.
    4. Sollte der Veranstalter (Mieter) während seiner Veranstaltungen musikalische Darbietungen planen, ist er verpflichtet, die notwendigen Anmeldungen rechtzeitig einzubringen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
    5. Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen der Raumfabrik mitzuteilen und deren Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt und es müssen die Bestimmungen des Brandschutzes sowie sonstige, insbesondere ordnungs- und baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Strafen, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden in voller Höhe vom Veranstalter getragen.
    6. Kosten bei Stornierung von gebuchten Terminen: bis 3 Wochen vor dem Termin, es fallen keine Kosten an. Innerhalb von 3 Wochen bis zum gebuchten Termin, es werden dem Mieter 50 % der Raummiete als Entschädigung in Rechnung gestellt. Bei Absage am Buchungstag werden dem Mieter die vollen Kosten in Rechnung gestellt.
    7. Störungen der von der Raumfabrik zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
    8. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters (Mieters) verursacht werden, haftet dieser selbst.
    9. Die RaumFabrik (Vermieter) haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und keinesfalls für das Verschulden von Dritten.
    10. Die Rechnungen der RaumFabrik sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
    11. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Karlsruhe vereinbart.

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